
Fachkundige Hilfe im
für eine sichere Arbeitsstätte und organisierte Notfallvorsorge.
Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt Sie in allen Fragen des Brandschutzes.
Seine Notwendigkeit ergibt sich in der Regel aus dem Baurecht.
Die Vorgehensweise bei der Evakuierung muss regelmäßig geübt werden.
Ein Brandschutzbeauftragter hilft Ihnen bei deren Planung, Organisation und Durchführung.
Begehungen sind wichtige Werkzeuge des betrieblichen Brandschutzes.
Profitieren Sie von der Neutralität und Erfahrung eines externen Brandschutzbeauftragten.
Hilfe bei Erstellung und Fortschreiben der Brandschutzordnung.
Lassen Sie Beschäftigte zu Brandschutzhelfern ausbilden.
In der Regel zwei 45-minütige Unterrichtseinheiten und eine praktische Übung mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen.
Ermittlung und Beurteilung von Brand- und Explosionsgefahren sowie dazugehöriger Schutzmaßnahmen, wie z.B. Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen.
Hinterlassen Sie uns Ihre Nummer, wir rufen Sie gerne und unverbindlich zurück, um offene Fragen zu klären.
Für ungeübte Personen ist es nicht einfach, einen entstehenden Brand zu löschen.
Wussten Sie schon, dass in jedem Unternehmen in der Regel 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden sind?
Bei erhöhter Brandgefährdung sind es sogar noch mehr!

Anhand einer Gefährdungsbeurteilung lassen sich die genaue Anzahl und der Zeitpunkt für Wiederholungsunterweisungen leicht bestimmen.
Lesen Sie dazu mehr in der Technische Regel für Arbeitsstätten "ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände" oder lassen Sie sich dazu ganz einfach beraten.